Videoüberwachung nach DSGVO planen und betreiben!
Firmen-objekte
Bei einer geplanten Videoüberwachungs-anlage im Unternehmen ist einiges zu Beachten!
Hier ein paar Beispiele:
Dokumentation
Rechtl. Bereiche (öffentlich/privat)
Zweck der VSS
Geeignetheit
Erforderlichkeit
Interesssenabwägung
DSFA
Speicherung/Löschung
Aufnahmezeiten
Überwachungsbereiche
Verpixlung & Ausblendung
PTZ Funktionen nötig
Hinweispflichten
Protokollierung & Einsichtnahme
TOMs
VVT
Betriebsrat/Betriebs-vereinbarung
MA Einwilligungen
Privat- Objekte
Auch im privaten Bereich sollten einige Aspekte beachtet werden!
Hier ein paar Beispiele:
Falls die Videoüberwachung öffentlich zugängliche Räume mit überwacht greift auch hier die DSGVO
Auch bei Eingriff in das Persönlichkeitsrecht / Selbstbestimmungsrecht von Mietern, Nachbarn oder Mitbewohner sollte strengstens beachtet werden
§ 823
Schadensersatzpflicht
§ 1004
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch