Ein Video-überwachung-System im Unternehmen?
- Haben Sie nach Art. 37 DSGVO einen Datenschutzbeauftragten bestellt?
- Sind Sie den Informationspflichten nach Art. 13 nachgekommen?
- Wurde nach Art. 6 eine Interessenabwägung gemacht?
- Wurde nach Art.5 der Zweck jeder Kamera begründet?
- Sind nach Art. 25 die TOMs angelegt?
- Wurde überprüft ob eine DSFA durchgeführt werden muss?
Datenschutz und Videoüberwachung
Spätesten nach der DS-GVO Einführung sollten Betreiber von vorhandenen Videoüberwachungsanlagen prüfen, ob diese datenschutzkonform betrieben wird?
Aber auch alle, die aktuell eine Anschaffung planen, sollten sich genau über die datenschutzrechtlichen Bedingungen und Anforderungen im Bezug auf Videoüberwachungsanlagen erkundigen!
Rechtswidrige Videoüberwachung aufgrund fehlender oder mangelhafter TOMs können Bußgelder bis 20 Millionen oder 4% des Umsatzes nach sich ziehen!
Beratung & Planung
Sie möchten in Ihrem Unternehmen oder auch am Privatobjekt eine Video-überwachungsanlage installieren?
Wir beraten Sie ausführlich und zeigen auf was beachtet werden muss und geben Ihnen auch technische Tipps für Überwachungstechnik.
DSGVO - Check
Videosystem
Wir überprüfen Ihre Videoüberwachungsanlage und alle dazugehörigen Unterlagen auf die aktuellen Datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Im Anschluss erhalten Sie Anweisungen ob und was noch erledigt werden muss.
Checklisten
Gerne können Sie bei uns speziell auf Videoüberwachung vorbereitete Checklisten, Muster- Hinweisschilder, Musterverträge, Mustereinwilligungen, Musterverfahrenverzeichnis beziehen.
Schulung für VÜA Errichter
In unserem Seminar "Videoüberwachung & DSGVO für Errichter" erhalten Sie wertvolle Tipps, Muster und Checklisten sowie eine Schulung auf was Sie bei der Beratung und Montage achten sollten.